Der Energieausweis gilt als der Typenschein Ihrer Immobilie.
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument gemäß dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) und der OIB-Richtlinie 6. Er dient als wichtige Grundlage für Pacht-, Kauf- und Mietverträge sowie für Einreichungen bei Baubehörden und Förderstellen.
Auf Basis einer detaillierten Berechnung der Gebäudehülle informiert der Energieausweis über den Energieverbrauch und die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Das darin enthaltene Energielabel gibt Auskunft über die thermische Qualität des Gebäudes.
Der Energieausweis wird in folgenden Varianten erstellt:
Wir freuen uns, Sie zu all unseren Leistungen individuell und ausführlich beraten zu dürfen.